Kostenübernahme

Hier möchte ich Ihnen die verschiedenen Möglichkeiten der Kostenübernahme für Ihre ambulante psychotherapeutische Behandlung vorstellen. Bitte kontaktieren Sie mich wenn Sie Fragen haben! In einem persönlichen Erstgespräch können wir die für Sie in Frage kommenden Möglichkeiten erörtern. In jedem Fall bin ich Ihnen bei der Antragsstellung behilflich!

Gesetzliche Krankenversicherung
Aufgrund meiner Zulassung als kassenärztliche Vertragspsychotherapeutin ist die Abrechnung mit allen gesetzlichen Krankenversicherungen möglich.

Private Krankenversicherung
In der Regel übernehmen die privaten Krankenversicherungen die Kosten für eine ambulante Psychotherapie. Je nach Art ihrer Police kann jedoch Frequenz und Umfang variieren. Setzen Sie Sich daher frühzeitig mit Ihrer Versicherung in Verbindung und klären die Modalitäten ab. Lassen Sie Sich vorab die Unterlagen zur Beantragung von Psychologischer Psychotherapie (Verhaltenstherapie) zusenden.

Beihilfe
Die Beihilfe erstattet erfahrungsgemäß die Kosten für eine Psychotherapie. Hierfür muss ein Kostenübernahmeantrag innerhalb der ersten fünf Sitzungen gestellt werden. Die entsprechenden Formulare erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Beihilfestelle und müssen vorab beantragt werden.

 

Gesetzliche Unfallversicherungen/Berufsgenossenschaften
Die gesetzliche Unfallversicherung oder die Berufsgenossenschaften übernehmen die Therapiekosten, wenn diese in ihren Zuständigkeitsbereich, wie z.B.: psychische Probleme nach einem Arbeitsunfall, fallen.
Erkundigen Sie Sich bei ihrer Unfallversicherung bzw. der Berufsgenossenschaft.

Selbstzahler
Es besteht selbstverständlich die Möglichkeit die Therapiekosten selbst zu zahlen. Die Kosten richtigen sich nach der Gebührenverordnung der Psychotherapeuten (GOP) und kann in Einzelfällen nach Absprache angepasst werden.

Als approbierte Psychologische Psychotherapeutin mit dem Fachkundenachweis in Verhaltenstherapie bin ich bei der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein in das Arztregister eingetragen (gemäß § 4 der Ärzte-Zulassungsverordnung). Die Kosten für eine ambulante psychotherapeutische Behandlung werden grundsätzlich nach der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (GOP) berechnet.